1. Zur Geltendmachung eines Post-Vac-Syndroms nach COVID 19-Impfung als Arbeitsunfall durch einen Klinikarzt, dessen Arbeitgeber die Durchführung der Impfung verlangt hat.
2. Der Umstand, dass hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen der COVID 19-Impstoffe noch zahlreiche Fragen offen sind, enthebt die zuständige Berufsgenossenschaft und die Sozialgerichte nicht von der Verpflichtung, im Rahmen der Amtsermittlung unter Hinzuziehung medizinischen Sachverstands die exakten Beschwerden eines Klägers zu ermitteln und nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft festzustellen, ob diese hinreichend wahrscheinlich wesentlich durch die Impfung verursacht worden sind (hier: Zurückverweisung an das Sozialgericht).