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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 EG 2/23

Gesetze: SGG § 123; BEEG § 4

Leitsatz

Leitsatz:

Die für das Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus) maßgebliche Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit erfordert grundsätzlich ein tatsächliches, dh aktives Verhalten im Sinne einer Ausführung oder Verrichtung. Gleichwohl gelten auch betriebsübliche Freistellungen durch Umwandlung eines Guthabens des Arbeitszeitkontos als solche Zeiten der Erwerbstätigkeit.

Fundstelle(n):
PAAAK-04249

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