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BGH Urteil v. - X ZR 102/23

Gesetze: Art 54 Abs 2 EuPatÜbk

Tertiäroptik

Leitsatz

Tertiäroptik

Bei der Prüfung einer Erfindung auf Neuheit darf eine in einer Vorveröffentlichung in Bezug genommene weitere Schrift nur berücksichtigt werden, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, welche daraus ersichtlichen Informationen in Bezug genommen und zur Grundlage der Vorveröffentlichung gemacht werden und diese dem Leser zum jeweils maßgeblichen Datum zugänglich sind (Bestätigung von Rn. 26).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:230925UXZR102.23.0

Fundstelle(n):
IAAAK-04393

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