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BGH Urteil v. - VIa ZR 984/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Juni 2015 einen von der Beklagten hergestellten VW Passat, der mit einem Dieselmotor EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:121125UVIAZR984.22.0

Fundstelle(n):
LAAAK-04408

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