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BFH Beschluss v. - IX R 39/21

Gesetze: AStG § 7; AStG § 8 Abs. 2; AStG § 20 Abs. 2; EGV Art. 43; AEUV Art. 49

Verstößt die „Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes entgegensteht, die für bestimmte Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anstelle der abkommensrechtlich geltenden Freistellungsmethode unilateral die Anrechnungsmethode anordnet, ohne dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu eröffnen, Nachweis zu führen, dass er mit der Betriebsstätte tatsächlich im Aufnahmemitgliedstaat angesiedelt ist und dort wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgeht, aber diese Möglichkeit in der wirtschaftlich und steuerlich vergleichbaren Situation einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht?

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:VE.030625.IXR39.21.0

Fundstelle(n):
FAAAK-04423

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