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BFH Urteil v. - IX R 7/24

Gesetze: FGO § 47 Abs 2 S 1, FGO § 52a, FGO § 52d, FGO § 55 Abs 1

Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt

Leitsatz

Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.071025.IXR7.24.0

Fundstelle(n):
PAAAK-04424

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