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BFH Urteil v. - II R 89/70 BStBl 1973 II S. 329

Leitsatz

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 ErbStG 1959 am mit dem Grundgesetz vereinbar oder mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 329
BFHE S. 393 Nr. 108,
ZAAAA-99518

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