Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Staatliche Beihilfen – Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe – Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV – Geschäfte über den Tausch von Forstflächen – Rückforderungspflicht – Informationspflicht – Nichtumsetzung
Leitsatz
Die Republik Bulgarien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 bis 4 des Beschlusses (EU) 2015/456 der Kommission vom über die Beihilferegelungen SA.26212 (11/C) (ex 11/NN – ex CP 176/A/08) und SA.26217 (11/C) (ex 11/NN – ex CP 176/B/08) der Republik Bulgarien in Bezug auf den Tausch von Forstflächen und aus dem AEU-Vertrag verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen alle zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.