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BFH Urteil v. - II R 28/67 BStBl 1973 II S. 370

Leitsatz

1. Eine Erbengemeinschaft ist für das Grunderwerbsteuerrecht selbständiger Rechtsträger und selbst Steuerschuldner. Die Zurechnungsvorschrift des § 11 Nr. 5 StAnpG ist nicht anwendbar.

2. Die personenbezogenen Eigenschaften, die bei den an der Erbengemeinschaft Beteiligten vorliegen, sind auch der Gemeinschaft zuzurechnen. Das gilt auch für den Begriff der "natürlichen Person, die ... einen land- und forstwirtschaftlichen Kleinbetrieb ... selbst bewirtschaftet".

3. Zum Umfang der Steuerbefreiung bei gemischtem Austausch von Grundstücken zur besseren Bewirtschaftung.

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Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 370
BFHE S. 261 Nr. 108,
IAAAA-99528

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