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Verfahrensrecht | Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs (BFH)
Der Senat verfolgt seine
Auffassung, die maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zum beSt seien
dahingehend auszulegen, dass dieses Postfach dem einzelnen Steuerberater erst
dann zur Verfügung stehe, wenn er den für die Erstanmeldung zu diesem Postfach
erforderlichen Registrierungsbrief erhalten habe, nicht weiter
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob es für die aktive Nutzungspflicht des beSt ab dem (§ 52d Satz 1 und 2 FGO) darauf ankommt, ob der Registrierungsbrief der BStBK zur Anmeldung beim beSt im Zeitpunkt der Klageerhebung bereits vorgelegen hat oder nicht. Das FG der ersten Instanz hatte die Klage der Kläger als unzulässig verworfen. Für die in § 52d Satz 2 FGO angeordnete aktive Nutzungspflicht des beSt komme es nicht...