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BGH Urteil v. - X ZR 141/23

Gesetze: Art 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 IntPatÜbkG, § 21 Abs 1 Nr 4 PatG

Stell- und Regelantrieb

Leitsatz

Stell- und Regelantrieb

Die Verallgemeinerung ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele ist zulässig, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (Bestätigung von , BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 23 - Kommunikationskanal).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:141025UXZR141.23.0

Fundstelle(n):
TAAAK-04761

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