Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 18/24

Gesetze: § 242 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 275 Abs 4 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs 1 BGB, § 311a Abs 2 S 1 Alt 1 BGB, § 570b Abs 1 aF BGB, § 570b Abs 2 aF BGB, § 577 Abs 1 S 1 BGB

Leitsatz

Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an eine Personenhandelsgesellschaft, deren Gesellschafter mit denen der veräußernden Gesellschaft personenidentisch sind, stellt einen Verkauf an einen Dritten im Sinne von § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB aF (§ 577 Abs. 1 Satz 1 BGB) dar. Dies gilt auch bei einer nach der Überlassung vollzogenen oder beabsichtigten Realteilung des mit den vermieteten Räumen bebauten Grundstücks.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:081025UVIIIZR18.24.0

Fundstelle(n):
DAAAK-04882

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank