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BGH Urteil v. - VIa ZR 887/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Januar 2017 von einem Dritten einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Audi A6 Avant, der mit einem 3.0-Liter-V-6-Turbodieselmotor (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:191125UVIAZR887.22.1

Fundstelle(n):
VAAAK-04889

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