Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 1 K 102/23 E

Gesetze: EStG § 10b Abs. 1 Satz 1; EStG § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; AO § 55 Abs. 1 Nr. 5

Sonderausgaben

Zum Spendenabzug bei Zahlungen des Gesellschafters an eine gGmbH und Mietzahlungen der gGmbH an den Gesellschafter

Leitsatz

1. Eine Spendenabzug kommt bei Zahlungen in Betracht, die ohne rechtliche Verpflichtung oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen rechtlichen Verpflichtung (hier: Patronatserklärung) erfolgen.

2. Ein Spendenabzug ist möglich bei Zahlungen aufgrund einer Patronatserklärung mit der Verpflichtung, einer gGmbH monatlich einen Betrag zu spenden, der dazu dienen soll, die gGmbH finanziell so auszustatten, dass diese die aus dem mit dem Spender abgeschlossenen Mietvertrag resultierenden Verpflichtungen stets erfüllen kann. Darin liegt kein spendenabzugsschädlicher Vorteil, wenn der Mietvertrag nach den Grundsätzen der Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahe stehenden Personen steuerlich anzuerkennen ist.

3. Zahlungen einer gGmbH an den Spender einerseits und vom Spender an die gGmbH andererseits, die auf verschiedenen vertraglichen Verpflichtungen beruhen, sind getrennt voneinander zu betrachten. Der Fremdüblichkeit eines Mietvertrages steht nicht entgegen, dass der Spender bei Abschluss des Mietvertrags bereits wusste, dass die gGmbH ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag ohne die zuvor von ihm in der entsprechenden Höhe geleisteten Zahlungen nicht würde erfüllen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es gerade typisch für gemeinnützige Körperschaften ist, dass diese auch bzgl. ihrer laufenden Zahlungsverpflichtungen auf Spenden angewiesen sind.

Fundstelle(n):
KAAAK-04913

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank