Passivierung des gestundeten, aber jederzeit einforderbaren
Vereinsjahresbeitrags beim bilanzierenden Vereinsmitglied
Leitsatz
Ein (bilanzierendes) Vereinsmitglied eines eingetragenen Vereins hat für das laufende Jahr zu zahlende Beiträge zu einem
Garantiefonds, den der Verein zur Sicherung und Förderung der Verbandsmitglieder eingerichtet hat, solange der Beitrag noch
nicht gezahlt wurde, als Verbindlichkeit für dieses Jahr bilanziell zu erfassen.
Die Passivierungspflicht für eine solche Verbindlichkeit besteht auch dann, wenn Verein und Vereinsmitglied übereinkommen,
dass die Betragspflicht alsbald nicht erfüllt werden muss, der Verein die Zahlung des Beitrags aber jederzeit fordern kann.
Fundstelle(n): BB 2025 S. 2544 Nr. 44 BB 2025 S. 2544 Nr. 44 JAAAK-04922