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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 824/20

Gesetze: EnergieStG § 11 Abs. 1 Nr. 1, EnergieStG § 11 Abs. 2, EnergieStG § 8 Abs. 1 S. 1, EnergieStG § 4, EnergieStG § 5 Abs. 1, EnergieStG § 9d, EnergieStG § 10, EnergieStV § 33 Abs. 5, EGRL 118/2008 Art. 18, EGRL 118/2008 Art. 21

Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung

Verwendung des e-VD und Stellung einer Sicherheit

Leitsatz

1. Bei der Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) handelt es sich um eine materielle Voraussetzung des Steueraussetzungsverfahrens, deren Nichterfüllung zur Entnahme der Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr führt.

2. Im Streitfall konnte dahinstehen, ob die Beendigung einer Beförderung unter Steueraussetzung grundsätzlich die körperliche Aufnahme in die zugelassenen Lagerstätten des Steuerlagers voraussetzt.

3. Die Beförderung eines verbrauchsteuerpflichtigen Energieerzeugnisses aus einem Steuerlager im Steuergebiet in Steuerlager in anderen Mitgliedstaaten unter Steueraussetzung setzt voraus, dass die Beförderung mit einem e-VD erfolgt und durch eine Sicherheit abgedeckt ist.

Fundstelle(n):
HAAAK-04927

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