Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung
Verwendung des e-VD und Stellung einer Sicherheit
Leitsatz
1. Bei der Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments (e-VD) handelt es sich um eine materielle Voraussetzung des
Steueraussetzungsverfahrens, deren Nichterfüllung zur Entnahme der Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr führt.
2. Im Streitfall konnte dahinstehen, ob die Beendigung einer Beförderung unter Steueraussetzung grundsätzlich die körperliche
Aufnahme in die zugelassenen Lagerstätten des Steuerlagers voraussetzt.
3. Die Beförderung eines verbrauchsteuerpflichtigen Energieerzeugnisses aus einem Steuerlager im Steuergebiet in Steuerlager
in anderen Mitgliedstaaten unter Steueraussetzung setzt voraus, dass die Beförderung mit einem e-VD erfolgt und durch eine
Sicherheit abgedeckt ist.