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Einstellung der Druckversion der AO-Kartei
Die AO-Kartei des Bayerischen Landesamts für Steuern steht den originären Empfängern der bayerischen Finanzverwaltung elektronisch im AIS zur Verfügung. Daneben ist die AO-Kartei in JURIS abrufbar (Vorschriften – Verwaltungsvorschriften – Karteien der Länder) und es wurden die Karteikarten in Papierform als Loseblattsammlung zur Verfügung gestellt.
Die Anzahl der Empfänger in Papierform war in den letzten Jahren stark rückläufig (aktuell 34). Diese geringe Zahl rechtfertigt in Anbetracht der engen Ressourcen nicht mehr die Druckkosten und den damit verbundenen personellen Aufwand. Die Pflege als Druckwerk wird daher eingestellt. Die Aktualisierung erfolgt nur noch in elektronischer Form.
Bei Bedarf können künftige Karteikarten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Falls ein entsprechender Bezug gewünscht wird, kann eine Übersendung per E-Mail bei Carmen.Schmidt@lfst.bayern.de angefordert werden. Dabei ist eine E-Mail-Adresse anzugeben, an welche die Karteikarten übermittelt werden sollen. Vorrangig sollte eine personenunabhängige Mailadresse verwendet werden, damit die Zustellung auch bei Personalwechsel sichergestellt ist.
Die Mitteilung der ...