Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 3 S 1 SGB 4, § 133 BGB, § 157 BGB
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Mitarbeiter einer Rundfunk- und Fernsehanstalt - Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses von mehreren befristeten voneinander getrennten Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnissen - Rahmenvertrag - Berücksichtigung von abgerechneten Tätigkeitszeiten
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Alg ab dem 1.9.2019 von der beklagten Bundesagentur für Arbeit. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob die Anwartschaftszeit für diesen Anspruch erfüllt ist.