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BFH Urteil v. - VIII R 65/70 BStBl 1973 II S. 477

Leitsatz

Ein Einfamilienhaus kann nur insoweit teilweise notwendiges Betriebsvermögen sein, als die eigenbetrieblich genutzten Räume in einem Umfang eigenbetrieblich genutzt werden, daß ihre private Benutzung völlig in den Hintergrund tritt.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 477
BFHE S. 18 Nr. 109,
NAAAA-99574

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