Mietpreisbremse | Senat erlässt Mietpreisbegrenzungsverordnung bis (FinBeh)
Die neue
Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt ab weiter flächendeckend in ganz
Hamburg. Sie schließt damit direkt an die geltende Verordnung an. Die
Hansestadt schöpft den gesamten Rechtsrahmen aus und erlässt die
Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum . Die Mieten sind im Fall
einer Neuvermietung im Regelfall auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
begrenzt. Hierüber informiert die Finanzbehörde Hamburg.
Hintergrund: Der Bundesgesetzgeber hat 2015 mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse geschaffen. Am hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 in angespannten Wohnungsmärkten verabschiedet. Hamburg hatte sich mit Nachdruck auf Bundesebene für eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus eingesetzt und hatte diese Forderung unter anderem in den Bundesrat eingebracht.
Quelle: Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
VAAAK-05112