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BGH Urteil v. - VIa ZR 25/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im März 2017 von einem Dritten einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI Comfortline, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:191125UVIAZR25.22.0

Fundstelle(n):
WAAAK-05168

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