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BGH Urteil v. - VIa ZR 1085/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im September 2016 von einem Händler einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 200 CDI, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:181125UVIAZR1085.22.0

Fundstelle(n):
XAAAK-05172

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