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BGH Urteil v. - VIa ZR 809/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Juni 2015 von einem Dritten einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:181125UVIAZR809.22.0

Fundstelle(n):
QAAAK-05183

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