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BFH Urteil v. - VIII R 160/71 BStBl 1973 II S. 498

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1, 2

Leitsatz

1. Der Senat schließt sich der vom II. Senat des (BFHE 100, 429, BStBl II 1971, 112) vertretenen Rechtsauffassung an, wonach mit der Benennung des angefochtenen Verwaltungsakts auch der Streitgegenstand bezeichnet ist, wenn die Einspruchsentscheidung über die volle Höhe der Steuer erging und mit der Klage der Umfang der Anfechtung nicht beschränkt wurde.

2. Die Frist des § 65 Abs. 2 FGO ist keine Ausschlußfrist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 498
BFHE S. 276 Nr. 108,
KAAAA-99588

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