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BFH Urteil v. - VII R 76/70 BStBl 1973 II S. 502

Leitsatz

1. In einem finanzgerichtlichen Verfahren kann auch eine Steuerbehörde Kläger sein, wenn sie an einem solchen Prozeß als Beklagte beteiligt war und daraus Ansprüche gegen den bisherigen Kläger herleitet.

2. Ein Finanzgericht braucht seine örtliche Zuständigkeit nicht vor der Entscheidung über die Zulässigkeit des Finanzrechtsweges zu prüfen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 502
BFHE S. 486 Nr. 108,
BAAAA-99591

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