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BGH Urteil v. - VIa ZR 853/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Juni 2018 von einem Dritten einen von der Beklagten hergestellten Mercedes-Benz GLK 350 CDI 4MATIC, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:181125UVIAZR853.22.0

Fundstelle(n):
IAAAK-05284

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