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BGH Urteil v. - VIa ZR 1057/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im November 2017 von einem Dritten einen neuen Mercedes-Benz GLC 250d, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:181125UVIAZR1057.22.0

Fundstelle(n):
MAAAK-05287

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