Gewinnhinzurechnung trotz Übernahme eines positiven Kapitalkontos
Leitsatz
1. NV: Nach dem Prinzip des stichtagsbezogenen Kapitalkontenvergleichs ist die Frage nach dem Entstehen oder der Erhöhung eines negativen Kapitalkontos durch einen Vergleich der Höhe des Kapitalkontos des Kommanditisten am Ende des Wirtschaftsjahres der Verlustentstehung mit derjenigen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu entscheiden (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. NV: Bei der Kapitalkontenentwicklung handelt es sich um eine nicht selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage.
3. NV: Übernimmt ein Mitunternehmer unentgeltlich den Anteil eines anderen Mitunternehmers, bilden die beiden Anteile fortan eine Einheit. Die übergehenden Kapitalkonten werden zusammengefasst und vom Rechtsnachfolger fortgeführt.
4. NV: Die Übernahme eines positiven Kapitalkontos ist zwar keine Einlage, wirkt aber wie eine solche und kann daher eine Gewinnhinzurechnung wegen Einlageminderung begrenzen.
5. NV: § 6 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes bewirkt im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils keine allumfassende steuerliche Rechtsnachfolge (Bestätigung der Rechtsprechung).
Fundstelle(n): BB 2026 S. 112 Nr. 3 BB 2026 S. 114 Nr. 3 BFH/NV 2026 S. 6 Nr. 1 DStR 2025 S. 2882 Nr. 50 DStR 2025 S. 2885 Nr. 50 DStR-Aktuell 2025 S. 7 Nr. 50 FR 2025 S. 1126 Nr. 24 FR 2025 S. 1129 Nr. 24 KoR 2026 S. 51 Nr. 1 DAAAK-05319