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BFH Beschluss v. - IX B 114/18

Gesetze: FGO § 74; FGO § 104 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 6

Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt.

Leitsatz

Verstoß gegen § 104 Abs. 2 FGO

NV: Kann der Bundesfinanzhof nicht feststellen, wann das erstinstanzliche Urteil an die Geschäftsstelle übermittelt worden ist, weil das Finanzgericht die Gerichtsakte unvollständig übermittelt hat, ist das Urteil wegen Verstoßes gegen § 104 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung aufzuheben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.050619.IXB114.18.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2026 S. 11 Nr. 1
UAAAK-05322

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