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BFH Beschluss v. - VIII B 19/18

Gesetze: AO § 218; AO § 224; FGO § 41; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2

Tilgung von Steuerschulden durch Barzahlung

Leitsatz

NV: Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nicht in Betracht, wenn die aufgeworfene materiell-rechtliche Rechtsfrage (hier: zu § 224 der Abgabenordnung) nicht klärungsfähig ist, weil das Finanzgericht die Klage zu einzelnen Streitgegenständen als unzulässig abgewiesen hat und es im Übrigen für die Entscheidung des Rechtsstreits auf die Beantwortung der Rechtsfrage nicht ankommt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.210818.VIIIB19.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2026 S. 10 Nr. 1
MAAAK-05329

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