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BFH Urteil v. - IX R 26/22

Gesetze: DSGVO Art. 15; DSGVO Art. 22; AO § 32a; AO § 32b; AO§ 32c

Inhalt und Grenzen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz

1. NV: Eine ausschließlich automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. h i. V. m. Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt nicht vor, wenn ein Mensch die automatisierte Entscheidung überprüft und das Ergebnis bestätigt.

2. NV: Für die Qualifikation als personenbezogene Daten kommt es nicht darauf an, ob diese bei der betroffenen Person (oder Dritten) erhoben worden sind oder ob die Informationen aus selbst (mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren) gezogenen Schlussfolgerungen stammen.

3. NV: Der Verantwortliche kann sich zur Begrenzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO nicht darauf berufen, dass der Betroffene über die begehrten Informationen bereits verfügt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.090925.IXR26.22.0- 12 -

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2837 Nr. 49
BFH/NV 2026 S. 1 Nr. 1
DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 49
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2025 S. 3519
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2025 S. 3519
DAAAK-05332

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