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BFH Urteil v. - III R 106/72 BStBl 1973 II S. 513

Leitsatz

Die FG sind seit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am im Regelfall nicht befugt, einen endgültigen Steuerbescheid für vorläufig zu erklären.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 513
BFHE S. 485 Nr. 108,
GAAAA-99601

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