Gesetze: Art. 41 Abs. 2 EUGrdRCh, Statut der Beamten der EU Art. 90, Statut der Beamten der EU Anhang VII Art. 2, VO (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 260/68 Art. 3
Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Statut der Beamten der Europäischen Union – Vorverfahren – Art. 90 – Begriff der ‚beschwerenden Maßnahme‘ – Steuer zugunsten der Europäischen Union – Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 – Art. 3 – Steuerfreibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder – Bedingungen für die Gewährung – Begriff ‚unterhaltsberechtigtes Kind‘ – Anhang VII des Statuts – Art. 2 – Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder
Leitsatz
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom , Heßler/Kommission (T‑369/22, EU:T:2023:855), wird aufgehoben, soweit es den Antrag von Herrn Michael Heßler auf Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung vom seines Antrags auf Verlängerung eines Steuerfreibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder als unzulässig zurückgewiesen hat.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
Der Antrag vor dem Gericht gegen die Entscheidung, mit der der Antrag von Herrn Heßler vom auf Gewährung des Steuerfreibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.
Herr Heßler und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten.