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BFH Urteil v. - VIII B 31/72 BStBl 1973 II S. 596

Leitsatz

Ergeht gegen Ehegatten ein zuzustellender finanzgerichtlicher Beschluß, so muß grundsätzlich jedem Ehegatten eine Ausfertigung zugestellt werden (Anschluß an , BFHE 104, 493, BStBl II 1972, 425), es sei denn, einer der Ehegatten wäre zum Prozeßbevollmächtigten des anderen bestellt.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 596
BFHE S. 221 Nr. 109,
LAAAA-99634

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