Nachtragsverteilung nicht verwerteter Massegegenstände und Steuererstattungsansprüche im Insolvenzverfahren
Leitsatz
1. Zur Masse gehörende, vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verwertete Gegenstände sind im Regelfall der Nachtragsverteilung zuzuführen, selbst wenn die Verwertung nur aufgrund einer Nachlässigkeit des Verwalters unterblieben ist (Bestätigung von , WM 2008, 305 Rn. 6).
2. Die Anordnung der Nachtragsverteilung hinsichtlich eines noch nicht feststehenden Steuererstattungsanspruchs aus Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ist unabhängig davon zulässig, welche Umstände zu einer Steuererstattung führen können.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:250925BIXZB13.25.0
Fundstelle(n): BB 2026 S. 66 Nr. 3 DStR 2025 S. 2980 Nr. 51 DStR-Aktuell 2025 S. 12 Nr. 50 NJW 2025 S. 9 Nr. 51 WM 2025 S. 2303 Nr. 50 ZIP 2025 S. 3095 Nr. 50 ZIP 2025 S. 4 Nr. 49 BAAAK-05697