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BGH Urteil v. - VIa ZR 826/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im November 2015 von einem Autohaus einen neuen VW Tiguan 2.0 TDI, der mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:261125UVIAZR826.22.0

Fundstelle(n):
EAAAK-05845

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