Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZB 9/23

Gesetze: § 64 Abs 3 InsO, § 270b Abs 1 S 1 InsO, § 274 Abs 3 S 1 InsO, § 11 Abs 1 S 2 InsVV, § 12a Abs 1 S 2 InsVV, § 12a Abs 1 S 4 InsVV, § 12a Abs 4 InsVV, § 5 Abs 1 COVInsAG, § 5 Abs 2 COVInsAG, § 5 Abs 3 COVInsAG, § 5 Abs 7 COVInsAG, Art 6 Nr 7 SanInsFoG, Art 25 Abs 1 SanInsFoG

Vergütung des vorläufigen Sachwalters

Leitsatz

1. Eine vom vorläufigen Sachwalter als gesondert beauftragter Sachverständiger vorgenommene rechtliche Bewertung in Bezug auf Vermögensgegenstände - hier: von bei Verfahrenseröffnung bestehenden Aus- oder Absonderungsrechten - führt nicht zur Hinzurechnung dieser Vermögensgegenstände in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung als vorläufiger Sachwalter.

2. Eine Befassung in erheblichem Umfang mit Vermögensgegenständen, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, liegt nicht vor, wenn der vorläufige Sachwalter im Wesentlichen die Einholung eines diesbezüglichen Rechtsgutachtens eines Dritten durch den Schuldner anregt und lediglich begleitet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:110925BIXZB9.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 9 Nr. 52
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2025 S. 3518
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2025 S. 3518
WM 2025 S. 2301 Nr. 50
ZIP 2025 S. 3164 Nr. 51
ZIP 2025 S. 5 Nr. 50
MAAAK-05945

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank