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Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Einnahmen aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten
Nach dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom dürfen ab dem ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese Lichtbilderfassung kann in der Behörde erfolgen (Nutzung des von der Bundesdruckerei bereitgestellten Aufnahmesystems oder Nutzung der Erfassungstechnik eines anderen Herstellers). Eine gesetzliche Verpflichtung, ein solches Angebot vorzuhalten, besteht jedoch nicht. Alternativ können Antragsteller die digitalen Lichtbilder durch einen hierfür registrierten privaten Dienstleister fertigen lassen.
Bei Fertigung der Lichtbilder durch die Behörde sehen die Gebührenregelungen (PAuswGebV, PassV und AufenthV) eine zusätzliche Gebühr (von derzeit 6 Euro) vor.
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
Die Fertigung von Lichtbildern durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit einem Lichtbildaufnahmegerät im Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Reiseausweis für Ausländer, Reiseausw...