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BGH Beschluss v. - EnVR 82/23

Gesetze: Art 267 Abs 3 AEUV, § 3 Abs 3 BEGTPG, § 5 BEGTPG, § 6 BEGTPG, § 7 BEGTPG, § 59 Abs 1 S 1 EnWG, § 60 EnWG, § 63 EnWG, Art 57 Abs 4 EURL 2019/944, Art 57 Abs 5 EURL 2019/944, § 7 Abs 4 S 1 StromNEV, § 7 Abs 5 StromNEV

Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur; Stellung und Funktion des Beirats - Lichtblick II

Leitsatz

Lichtblick II

Der Beirat der Bundesnetzagentur ist ein parlamentarisch-föderales Begleitgremium, das unter Berücksichtigung seiner gesetzlich vorgesehenen Stellung, Funktion und Aufgabenzuweisung die im fachlich-regulatorischen Bereich unionsrechtlich geforderte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur wahrt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:090925BENVR82.23.0

Fundstelle(n):
VAAAK-06042

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