Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung
Tatbestand
Im Streit ist die Frage, ob der Anspruch des Klägers auf stationäre Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) auch die Inanspruchnahme von Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung zu Lasten des Beklagten umfasst, die in der vom Kläger bewohnten Pflegeeinrichtung angeboten werden.