Auswirkungen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde auf den Lauf der Planungsschadensfrist
Leitsatz
1. Eine Hemmung oder Unterbrechung der Planungsschadensfrist nach § 42 Abs. 2 BauGB scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Eigentümer das Nutzungshindernis freiwillig selbst (mit-)begründet hat.
2. Die Anwendung der Planungsschadensfrist gemäß § 43 Abs. 3 Satz 2, § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB auf den Fall einer sog. "isolierten eigentumsverdrängenden Planung" begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.