Vorlage zur Vorabentscheidung – Gesellschaftsrecht – Richtlinie 2004/25/EG – Öffentliches Pflichtangebot – Ausschluss von Minderheitsaktionären – Schutz von Minderheitsaktionären – Art. 15 Abs. 5 Unterabs. 3 – Als angemessen geltende Gegenleistung – Widerlegbare Vermutung
Leitsatz
Art. 15 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend Übernahmeangebote
ist dahin auszulegen, dass
die mit dieser Bestimmung aufgestellte Vermutung der Angemessenheit der Gegenleistung eines Pflichtangebots als widerlegbare Vermutung anzusehen ist, die unter Umständen wie denen, die in Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie vorgesehen sind oder von dem betreffenden Mitgliedstaat in Umsetzung dieser Bestimmung festgelegt wurden, widerlegt werden kann, vorausgesetzt, diese Umstände sind der Aufsichtsstelle dieses Mitgliedstaats im Hinblick auf die Abänderung des Preises des vorherigen Pflichtangebots nicht zur Kenntnis gelangt oder treten erst nach Schließung dieses Angebots, wenn eine solche Abänderung nicht mehr möglich ist, zutage.