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LSG Hessen Urteil v. - L 7 AL 32/23

Mit der Klage geht der Kläger (wiederholt) gegen das Aufforderungsschreiben der Beklagten zur Mitwirkung vom 5. Oktober 2022, das angebliche Leeren seines Postfachs sowie gegen zwei Verbis-Vermerke der Beklagten vor.

Fundstelle(n):
GAAAK-06154

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