Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Hessen Urteil v. - L 3 SB 1/19

Die Beteiligten streiten insbesondere darum, ob dem Kläger ab dem 20. Oktober 2016 ein höherer Grad der Behinderung (GdB) als 80 zusteht und ob ab dem 20. Oktober 2016 die Voraussetzungen der Nachteilsausgleiche "RF", "H" und "Bl" nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) vorliegen.

Fundstelle(n):
KAAAK-06157

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank