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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 104/22

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens um die Anerkennung einer Rotatorenmanschettenruptur als Unfallfolge und die Gewährung einer Rente nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII).

Fundstelle(n):
LAAAK-06161

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