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BAG Beschluss v. - 1 ABR 25/24

Gesetze: § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG

Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen

Leitsatz

Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kommt auch bei Führungskräften, die innerhalb eines Konzerns im Betrieb eines anderen Unternehmens tätig werden, ohne dass zu dem Betriebsinhaber ein Arbeitsverhältnis besteht, nur in Betracht, wenn sie - bezogen auf den Betriebsinhaber - weisungsgebunden tätig sind und ihm daher zumindest teilweise ein für ein Arbeitsverhältnis typisches Weisungsrecht hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit ihrer Tätigkeit zusteht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:230925.B.1ABR25.24.0

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 51 Nr. 1
NJW 2026 S. 10 Nr. 1
ZIP 2026 S. 125 Nr. 2
PAAAK-06245

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