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BFH Urteil v. - VI R 198/69 BStBl 1973 II S. 732

Leitsatz

Vorbereitende Aufwendungen für eine im Ausland beabsichtigte Tätigkeit können im Inland weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die im Ausland zu erzielenden Einkünfte im Inland nicht steuerbar sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 732
BFHE S. 47 Nr. 110,
DAAAA-99693

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