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BGH Urteil v. - VIa ZR 1449/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im September 2015 von einer dritten Person einen von der Beklagten hergestellten, gebrauchten BMW X3, der mit einem Dieselmotor des Typs N 47 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:031225UVIAZR1449.22.0

Fundstelle(n):
TAAAK-06381

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