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BFH Urteil v. - II R 12/24

Gesetze: AO § 56; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 8; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 15, Nr. 17

Schenkungsteuer: Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 und 17 ErbStG

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) setzt voraus, dass die Zuwendung ausschließlich, das heißt ausnahmslos und uneingeschränkt, Zwecken der jeweiligen Gebietskörperschaft dient.

2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG liegt nach dem Rechtsgedanken des § 56 der Abgabenordnung nur dann vor, wenn die Zwecke der Satzung des Zuwendungsempfängers, denen die Zuwendung gewidmet ist, ausschließlich, das heißt ausnahmslos und uneingeschränkt, steuerbegünstigte Zwecke sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.300725.IIR12.24.0

Fundstelle(n):
Nr. 1/2026 S. 30
DStR 2025 S. 2897 Nr. 50
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 50
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2025 S. 3514
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2025 S. 3515
WPg 2026 S. 58 Nr. 1
EAAAK-06415

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