Steuerverwaltung | Weihnachtsfrieden in NRW (FinMin)
Zum Jahresausklang setzt die
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf Augenmaß und Rücksicht. Vom 17. bis
zum
gilt der Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Während
dieser Zeit stellen die Finanzämter des Landes bestimmte Maßnahmen, wie
Vollstreckungen oder die Einleitung von Betriebsprüfungen, zurück, damit die
Feiertage im Vordergrund stehen können.
In der Zeit des Weihnachtsfriedens werden grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und keine Prüfberichte versendet. Nur wenn ein rasches Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist, etwa um wegen drohender Verjährung Steuerausfälle zu vermeiden, müssen die Ämter handeln.
Steuerbescheide werden weiterhin versandt, damit insbesondere Steuererstattungen zügig ausgezahlt werden können und finanzielle Entlastungen rechtzeitig ankommen. Auch Mahnungen werden in dieser Zeit nicht zurückgehalten.
Quelle: Staatskanzlei des Landes NRW, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
TAAAK-06543